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Montag, 29. Mai 2023
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Einen Lohn, der zum Leben reicht, fordert die Initiative. Die Legislative lehnt Vorstoss inklusive Gegenvorschlag des Stadtrats jedoch ab.
Mindestlohn Wer in Winterthur arbeitet, soll einen Mindestlohn von 23 Franken auf die Stunde verdienen. Dies entspricht einem Monatslohn von etwas weniger als 4100 Franken. Davon ausgeschlossen wären Menschen in einem Praktikum, in der Lehre, im minderjährigen Alter und verwandte Angestellte in Familienbetrieben. In Winterthur gebe es gemäss Stadtrat rund 3600 Arbeitnehmende, die weniger als 23 Franken auf die Stunde verdienen. Ziel der Volksinitiative ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Armut zu schützen.
Nach einer rechtlichen Prüfung erklärte der Stadtrat die Initiative als teilgültig. Die geforderte Kommission, die für die Kontrolle der Mindestlöhne eingesetzt worden wäre, sei aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Der Stadtrat unterbreitete dem Parlament einen Gegenvorschlag zur Initiative: einen Mindestlohn von 21.60 Franken auf die Stunde – etwas mehr als 3800 Franken im Monat. Stadtrat und Vorsteher des Sozialdepartements Nicolas Galladé sagt: «Wir haben den Mindestlohn aufgrund diverser Faktoren berechnet. Zudem haben wir den Lohn mit anderen Kantonen verglichen. Die vorgeschlagene Höhe wäre der zweithöchste in der Schweiz.»
Ausserdem ergänzte der Stadtrat den Gegenvorschlag mit zusätzlichen Ausnahmen. Unter 25-Jährige ohne Berufsabschluss und Personen, die in einer Branche mit Gesamtarbeitsvertrag (GAV) arbeiten, seien vom Mindestlohn ausgeschlossen.
Die bürgerlichen Parteien sprachen sich dafür aus, dass unter dem GAV Arbeitende vom Mindestlohn ausgenommen sind – die SP und die Grünen dagegen. Nach Maria Sorgo (SP) stelle man die GAV nicht infrage: «Allerdings profitieren mit dieser Ausnahme zu wenige Menschen von einem Mindestlohn.»
In der Coiffeur-Branche sieht der Gesamtarbeitsvertrag für ausgelernte Fachkräfte einen Mindestlohn von monatlich 3400 Franken vor. Damit liegt die Entlöhnung mehrere hundert Franken unter dem von der Initiative geforderten Betrag. Felix Helg (FDP) ergänzt: «Ein Gesamtarbeitsvertrag regelt nicht nur die Höhe des Lohnes, sondern auch Themen wie Weiterbildung.» Die Parteien Die Mitte und die SVP verweisen zudem darauf, dass ebenso der 13. Monatslohn und Ferien im Vertrag geregelt seien. Annetta Steiner (GLP) sagt: «Bereits heute gibt es mit den Gesamtarbeitsverträgen eine hohe Lohnsicherheit.» Renate Dürr (Grüne) entgegnet: «Niemand hat ein Interesse an einer Ausbildung mit schlechten Lohnaussichten.» Zudem spräche man heute vom Fachkräftemangel. Ein Mindestlohn würde diesem entgegenwirken.
Ein Gesamtarbeitsvertrag entsteht zwischen den Branchenvertretern und Gewerkschaften. Letztere lancierten mit anderen die Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben». Weshalb wurden nicht gleich bessere Löhne in den Gesamtarbeitsverträgen ausgehandelt? Björn Resener, Sekretär vom Gewerkschaftsbund des Kantons Zürich, sagt dazu: «Eine Lohnforderung führt nicht zwingend zur Umsetzung. Zudem werden die Gesamtarbeitsverträge oft auf nationaler Ebene ausgehandelt. Und im Kanton Glarus oder Appenzell benötigt man weniger Lohn, um davon leben zu können.»
Die Mehrheit im Parlament hinterfragte die Einführung eines Mindestlohnes. «Dieser ist nicht zielführend, verursacht mehr Bürokratie und gefährdet Arbeitsplätze», so Helg von der FDP. Die SVP sehe den Sinn in einem Mindestlohn, wenn entsprechende Ausbildungen und Qualifikationen vorausgesetzt werden könnten. Sorgo (SP): «Betroffene können sich aber eine Weiterbildung oft nicht leisten. Zudem reduziert ein Mindestlohn den Druck auf die finanziellen Herausforderungen.» Weiter seien hauptsächlich Personen ohne Schweizer Pass, Teilzeitarbeitende und Frauen von niedrigen Löhnen betroffen. Die bürgerliche Seite argumentierte, dass ein grosser Teil der Menschen mit wenig Einkommen in einem Haushalt lebe, in dem keine Armut herrsche.
In der Abstimmung entschied das Parlament zuerst über die Kommissionsanträge. Danach sagte die Mehrheit mit 30 zu 24 Stimmen Nein zum Gegenvorschlag des Stadtrates. Damit ist die Diskussion um einen Mindestlohn von 21.60 Franken und der Ausschluss von Gesamtarbeitsverträgen vom Tisch. Dieselbe Anzahl sprach sich dann auch gegen die Initiative aus.
Im Sommer oder Herbst stimmt die Winterthurer Bevölkerung über die Vorlage ab. Bei einem Ja zur Volksinitiative wäre die Stadt Winterthur die erste Gemeinde der Schweiz, die einen Mindestlohn einführt. Bisher gibt es einzelne Kantone, die eine solche Regelung kennen. Auch in Zürich und Kloten reichte das Komitee die Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» ein. Die Klotener Bevölkerung lehnte diese jedoch ab. In Zürich ist das Geschäft noch hängig. Resener vom Gewerkschaftsbund des Kantons Zürich blickt der Winterthurer Abstimmung zuversichtlich entgegen. Es sei gut, dass der Gegenvorschlag abgelehnt wurde. «Wenn nur über die Initiative abgestimmt wird, sehe ich bessere Chancen.»
Das Komitee entschied, die Initiative auf kommunaler Ebene zu lancieren. Resener sagt dazu: «Winterthur und Zürich sind die zwei grössten Städte im Kanton. Die Chance, dass die Vorlage angenommen wird, ist in diesen beiden Gemeinden am grössten.» Kleine und ländliche Gemeinden seien in der Regel bürgerlicher. Dadurch hätte das Anliegen vor allem in den ländlichen Gebieten des Kantons einen schweren Stand gehabt.
Jan Gubser
Einen Lohn, der zum Leben reicht, fordert die Initiative. Die Legislative lehnt Vorstoss inklusive Gegenvorschlag des Stadtrats jedoch ab.
Mindestlohn Wer in Winterthur arbeitet, soll einen Mindestlohn von 23 Franken auf die Stunde verdienen. Dies entspricht einem Monatslohn von etwas weniger als 4100 Franken. Davon ausgeschlossen wären Menschen in einem Praktikum, in der Lehre, im minderjährigen Alter und verwandte Angestellte in Familienbetrieben. In Winterthur gebe es gemäss Stadtrat rund 3600 Arbeitnehmende, die weniger als 23 Franken auf die Stunde verdienen. Ziel der Volksinitiative ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Armut zu schützen.
Nach einer rechtlichen Prüfung erklärte der Stadtrat die Initiative als teilgültig. Die geforderte Kommission, die für die Kontrolle der Mindestlöhne eingesetzt worden wäre, sei aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Der Stadtrat unterbreitete dem Parlament einen Gegenvorschlag zur Initiative: einen Mindestlohn von 21.60 Franken auf die Stunde – etwas mehr als 3800 Franken im Monat. Stadtrat und Vorsteher des Sozialdepartements Nicolas Galladé sagt: «Wir haben den Mindestlohn aufgrund diverser Faktoren berechnet. Zudem haben wir den Lohn mit anderen Kantonen verglichen. Die vorgeschlagene Höhe wäre der zweithöchste in der Schweiz.»
Ausserdem ergänzte der Stadtrat den Gegenvorschlag mit zusätzlichen Ausnahmen. Unter 25-Jährige ohne Berufsabschluss und Personen, die in einer Branche mit Gesamtarbeitsvertrag (GAV) arbeiten, seien vom Mindestlohn ausgeschlossen.
Die bürgerlichen Parteien sprachen sich dafür aus, dass unter dem GAV Arbeitende vom Mindestlohn ausgenommen sind – die SP und die Grünen dagegen. Nach Maria Sorgo (SP) stelle man die GAV nicht infrage: «Allerdings profitieren mit dieser Ausnahme zu wenige Menschen von einem Mindestlohn.»
In der Coiffeur-Branche sieht der Gesamtarbeitsvertrag für ausgelernte Fachkräfte einen Mindestlohn von monatlich 3400 Franken vor. Damit liegt die Entlöhnung mehrere hundert Franken unter dem von der Initiative geforderten Betrag. Felix Helg (FDP) ergänzt: «Ein Gesamtarbeitsvertrag regelt nicht nur die Höhe des Lohnes, sondern auch Themen wie Weiterbildung.» Die Parteien Die Mitte und die SVP verweisen zudem darauf, dass ebenso der 13. Monatslohn und Ferien im Vertrag geregelt seien. Annetta Steiner (GLP) sagt: «Bereits heute gibt es mit den Gesamtarbeitsverträgen eine hohe Lohnsicherheit.» Renate Dürr (Grüne) entgegnet: «Niemand hat ein Interesse an einer Ausbildung mit schlechten Lohnaussichten.» Zudem spräche man heute vom Fachkräftemangel. Ein Mindestlohn würde diesem entgegenwirken.
Ein Gesamtarbeitsvertrag entsteht zwischen den Branchenvertretern und Gewerkschaften. Letztere lancierten mit anderen die Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben». Weshalb wurden nicht gleich bessere Löhne in den Gesamtarbeitsverträgen ausgehandelt? Björn Resener, Sekretär vom Gewerkschaftsbund des Kantons Zürich, sagt dazu: «Eine Lohnforderung führt nicht zwingend zur Umsetzung. Zudem werden die Gesamtarbeitsverträge oft auf nationaler Ebene ausgehandelt. Und im Kanton Glarus oder Appenzell benötigt man weniger Lohn, um davon leben zu können.»
Die Mehrheit im Parlament hinterfragte die Einführung eines Mindestlohnes. «Dieser ist nicht zielführend, verursacht mehr Bürokratie und gefährdet Arbeitsplätze», so Helg von der FDP. Die SVP sehe den Sinn in einem Mindestlohn, wenn entsprechende Ausbildungen und Qualifikationen vorausgesetzt werden könnten. Sorgo (SP): «Betroffene können sich aber eine Weiterbildung oft nicht leisten. Zudem reduziert ein Mindestlohn den Druck auf die finanziellen Herausforderungen.» Weiter seien hauptsächlich Personen ohne Schweizer Pass, Teilzeitarbeitende und Frauen von niedrigen Löhnen betroffen. Die bürgerliche Seite argumentierte, dass ein grosser Teil der Menschen mit wenig Einkommen in einem Haushalt lebe, in dem keine Armut herrsche.
In der Abstimmung entschied das Parlament zuerst über die Kommissionsanträge. Danach sagte die Mehrheit mit 30 zu 24 Stimmen Nein zum Gegenvorschlag des Stadtrates. Damit ist die Diskussion um einen Mindestlohn von 21.60 Franken und der Ausschluss von Gesamtarbeitsverträgen vom Tisch. Dieselbe Anzahl sprach sich dann auch gegen die Initiative aus.
Im Sommer oder Herbst stimmt die Winterthurer Bevölkerung über die Vorlage ab. Bei einem Ja zur Volksinitiative wäre die Stadt Winterthur die erste Gemeinde der Schweiz, die einen Mindestlohn einführt. Bisher gibt es einzelne Kantone, die eine solche Regelung kennen. Auch in Zürich und Kloten reichte das Komitee die Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» ein. Die Klotener Bevölkerung lehnte diese jedoch ab. In Zürich ist das Geschäft noch hängig. Resener vom Gewerkschaftsbund des Kantons Zürich blickt der Winterthurer Abstimmung zuversichtlich entgegen. Es sei gut, dass der Gegenvorschlag abgelehnt wurde. «Wenn nur über die Initiative abgestimmt wird, sehe ich bessere Chancen.»
Das Komitee entschied, die Initiative auf kommunaler Ebene zu lancieren. Resener sagt dazu: «Winterthur und Zürich sind die zwei grössten Städte im Kanton. Die Chance, dass die Vorlage angenommen wird, ist in diesen beiden Gemeinden am grössten.» Kleine und ländliche Gemeinden seien in der Regel bürgerlicher. Dadurch hätte das Anliegen vor allem in den ländlichen Gebieten des Kantons einen schweren Stand gehabt.
Jan Gubser
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