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Donnerstag, 11. August 2022
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Bei vielen Menschen dauert es nicht mehr lange, bis die Sommerferien anstehen. Zeit, den Alltag hinter sich zu lassen und mal richtig abzuschalten. Auch ich habe zwei Wochen Sommerferien und freue mich schon darauf, mich etwas von der... weiterlesen
NETFLIX:«Die längste Nacht» Ein brutaler Serienmörder wird geschnappt und vorübergehend in einer psychiatrischen Haftanstalt untergebracht. Plötzlich tauchen bewaffnete Einsatzkräfte auf, die den Bösewicht aus seiner Zelle entführen wollen.... weiterlesen
Ein guter Freund von mir ist Türke. Der Türke spricht fliessend serbisch. Er kann so gut serbisch, weil er eine Faszination für die serbische Kultur hat. Am zweiten Geburtstag meines Sohnes hat besagter Türke inmitten Serben serbischen.. weiterlesen
Hier in der Haldenstrasse sollte Tempo gelten.
Das Statthalteramt erklärt eine Verkehrsanordnung der Stadt für nichtig, wegen Verfahrensmängeln. Das sorgt hinter und vor den Kulissen für Ärger.
Verkehr Zum Beispiel in der Haldenstrasse, zum Beispiel in der Kanzleistrasse, zum Beispiel in der Wülflingerstrasse: An mehreren Stellen verfügte der Stadtrat Tempo 30. Diese Verkehrsanordnungen hat er im Rahmen des Projekts «Lärmsanierung Kommunalstrassen» im Juni 2021 amtlich publiziert. Dagegen sind beim Statthalteramt zehn Rekurse eingegangen.
Am 8. Juli hat das Statthalteramt die Verfügung des Stadtrats für nichtig erklärt. Auf den betroffenen Strassen bleibt vorderhand alles beim Alten. Da es sich bei der Sache um ein rechtliches Verfahren handelt, reagiert die Stadt zurückhaltend. «Das Departement Bau prüft und analysiert den Entscheid. Wir werden informieren, ob der Stadtrat den Entscheid weiterzieht», teilt Mediensprecher Peter Weber mit.
Anders klingt es bei der SP Winterthur, die drei von sieben Stadträten stellt, darunter auch die für das Bauamt verantwortliche Christa Meier. Die Partei zeigt sich «befremdet», wie sie in einer Medienmitteilung schreibt, dass das Statthalteramt unter Karin Egli-Zimmermann (SVP) mit einer juristischen Entscheidung Verkehrspolitik betreibe. Wörtlich heisst es weiter: «Nun hebt das Statthalteramt in erster Instanz die unbestritten effizienteste und kostengünstigste Massnahme für die gesetzlich vorgeschriebene Lärmbeschränkung auf, nämlich die Verkehrsanordnung für Tempo 30 in einigen kommunalen Strassen.» Hier macht sich wohl Luft, was mindestens die rot-grüne Mehrheit des Stadtrats von der Verfügung des Statthalteramts hält. Das Statthalteramt ist die juristische Vertretung des Kantons in einem Bezirk. Im vorliegenden Fall entschied es aufgrund von als wichtig erachteten Verfahrensfehlern der Stadt und nicht aufgrund der eingegangenen Rekurse.
Christian Felix
Hier in der Haldenstrasse sollte Tempo gelten.
Das Statthalteramt erklärt eine Verkehrsanordnung der Stadt für nichtig, wegen Verfahrensmängeln. Das sorgt hinter und vor den Kulissen für Ärger.
Verkehr Zum Beispiel in der Haldenstrasse, zum Beispiel in der Kanzleistrasse, zum Beispiel in der Wülflingerstrasse: An mehreren Stellen verfügte der Stadtrat Tempo 30. Diese Verkehrsanordnungen hat er im Rahmen des Projekts «Lärmsanierung Kommunalstrassen» im Juni 2021 amtlich publiziert. Dagegen sind beim Statthalteramt zehn Rekurse eingegangen.
Am 8. Juli hat das Statthalteramt die Verfügung des Stadtrats für nichtig erklärt. Auf den betroffenen Strassen bleibt vorderhand alles beim Alten. Da es sich bei der Sache um ein rechtliches Verfahren handelt, reagiert die Stadt zurückhaltend. «Das Departement Bau prüft und analysiert den Entscheid. Wir werden informieren, ob der Stadtrat den Entscheid weiterzieht», teilt Mediensprecher Peter Weber mit.
Anders klingt es bei der SP Winterthur, die drei von sieben Stadträten stellt, darunter auch die für das Bauamt verantwortliche Christa Meier. Die Partei zeigt sich «befremdet», wie sie in einer Medienmitteilung schreibt, dass das Statthalteramt unter Karin Egli-Zimmermann (SVP) mit einer juristischen Entscheidung Verkehrspolitik betreibe. Wörtlich heisst es weiter: «Nun hebt das Statthalteramt in erster Instanz die unbestritten effizienteste und kostengünstigste Massnahme für die gesetzlich vorgeschriebene Lärmbeschränkung auf, nämlich die Verkehrsanordnung für Tempo 30 in einigen kommunalen Strassen.» Hier macht sich wohl Luft, was mindestens die rot-grüne Mehrheit des Stadtrats von der Verfügung des Statthalteramts hält. Das Statthalteramt ist die juristische Vertretung des Kantons in einem Bezirk. Im vorliegenden Fall entschied es aufgrund von als wichtig erachteten Verfahrensfehlern der Stadt und nicht aufgrund der eingegangenen Rekurse.
Christian Felix
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